Strukturentwicklung des ländlichen Raumes
Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, touristischen und wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Die Förderung erfolgt ausschließlich in Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnern.
a) Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue und ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
b) Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
c) Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Freizeitinfrastrukturen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
d) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
e) Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
f) Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung
Maßnahmen der Buchstaben c), d) und e) werden nur im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches gefördert.
- 65 %, höchstens 250.000 Euro für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
- 35 %, höchstens 250.000 Euro für natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter dem vorherigen Punkt genannte Personen des Privatrechts
- Ausnahme: Maßnahmen nach Buchstabe f) werden mit höchstens 500.000 Euro gefördert.
- Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, deren zuwendungsfähige Ausgaben im Einzelfall mehr als 20.000 Euro betragen.
Kontakt
Lana Gagat
05231/71-3322
Nathalie Helling
05231/71-3342
Ann-Kathrin Niemann
05231/71-3348
Mathias Hartig
05231/71-3338
Andrea Feichtinger
05231/71-3339
Klaus Siekmann
05231/71-3349