Städtebauförderung
Das Dezernat 35 - Bereich Städtebauförderung - berät und unterstützt die Kommunen in Ostwestfalen-Lippe bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung der städtebaulichen Quartiere.
Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge wird durch das Dezernat 35 ein Vorschlag zum jährlichen Städtebauförderprogramm aufgestellt und dem zuständigen Ministerium zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Verkündung des Programms durch das Ministerium erstellt das Dezernat 35 die Zuwendungsbescheide und zahlt die Fördermittel, auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, auf Antrag aus.
Projektanträge zum Städtebauförderprogramm und dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sind der Bezirksregierung jährlich zu übersenden bis zum
30. September
Downloads Antragstellung
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Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen
Stand: Dezember 2020